Die Jugendabteilung wird, wie im Konzept geschrieben, vom Jugendwart mit Hilfe des Jugendausschusses geleitet. Die Aufgaben sind wie folgt im Organigramm des Clubs geregelt:

JugendwartJugendausschuss
betreut die jugendlichen Mitglieder des Vereins und sorgt für ihre sportliche Förderungwird geleitet vom Jugendwart
koordniniert die Trainingspläne mit den Golflehrern des Vereins für die Kinder und Jugendlichenerstellen Jugendtrainingsplan, Trainingsgruppen, legt Verantwortlichkeiten für AK/ Gruppen fest
organisiert den spielbetrieb der Kinder- und Jugendabteilungerstellen des Jahresspielplans (Jugendwettspiele) in Zusammenarbeit mit dem Spielführer
übernimmt die Organisation für Veranstaltungen zur Generierung von NachwuchsspielernPlanung der Teilnahme an auswärtigen Verbandswettspielen
leitet den JugendausschussOrganisation der An- und Abreise und Betreuung der Spieler bei auswärtigen Wettspielen
Verantwortlich für Förderprogramme (Jugendaudit DGV, HSB etc.) hält Kontakt zum Vorstand Öffentlichkeitsarbeit zur Werbung für die Jugendabteilung

Der Jugendausschuss wird mit folgender Verantwortunsaufteilung und folgenden Aufgaben betraut:

Verantwortlicher Liga-SystemVerantwortlicher Wölfe TourVerantwortlicher VeranstaltungenVerantwortlicher Training
Mannschaftsspieler mit Trainer ermittelnerstellen der JahresausschreibungOrganisation FereingolfwochenKoordnination Trainingspläne mit den Pros
Meldungen der jeweiligen Mannschaften (NDJL AK 14, 16, 18, JuMaPo, ggfs. DGL)Einteilung / Organisation der eingeteilten Eltern zur Begleitung (pro 10 gemeldeter Kinder mind. ein erwachsener Betreuer)Organisation dunkelgolfTrainingsanwesenheitslisten checken und ggfs. Gruppen anpassen/ ändern
Überwachung der Termine/ Meldungen/ Mannschaftsaufstellungen und deren AbgabeOrganisation der TurniereOrganisation Sichtungstage u.ä.Rechnungslegung mit Sekretariat abstimmen
Veröffentlichung der Termine (über Sekretariat via Mailverteiler/ Homepage)Kontrolle Einhaltung der ausschreibung
überwachen/ organisieren der Fahrgemeinschaften zu Auswärtswettspielen
beachten, dass der GHW Kleidungskodex für Mannschftsturniere eingehalten wird
benennt die jeweiligen Betreuer der Mannschaften

Der Jugendwart wird gemäß Satzung von der Mitgleiderversammlung gewählt. Gemäß Satzung und Präambel des Organigramms des GHW kann der Vorstand zur Unterstützung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit Ausschüsse berufen. Ausschüsse sind grundsätzliche ehrenamtlich tätig. Sie sind nicht weisungsbefugt. Jeder Ausschuss muss einen Vorstandsmitglied unterstellt sein. Ausschussmitglieder werden vom Vorstand berufen bzw. abberufen. Ausschussmitglieder dürfen ausschließlich ordentliche Mitglieder des VEreins sein.