Die Jugendabteilung wird, wie im Konzept geschrieben, vom Jugendwart mit Hilfe des Jugendausschusses geleitet. Die Aufgaben sind wie folgt im Organigramm des Clubs geregelt:
Jugendwart | Jugendausschuss |
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betreut die jugendlichen Mitglieder des Vereins und sorgt für ihre sportliche Förderung | wird geleitet vom Jugendwart |
koordniniert die Trainingspläne mit den Golflehrern des Vereins für die Kinder und Jugendlichen | erstellen Jugendtrainingsplan, Trainingsgruppen, legt Verantwortlichkeiten für AK/ Gruppen fest |
organisiert den spielbetrieb der Kinder- und Jugendabteilung | erstellen des Jahresspielplans (Jugendwettspiele) in Zusammenarbeit mit dem Spielführer |
übernimmt die Organisation für Veranstaltungen zur Generierung von Nachwuchsspielern | Planung der Teilnahme an auswärtigen Verbandswettspielen |
leitet den Jugendausschuss | Organisation der An- und Abreise und Betreuung der Spieler bei auswärtigen Wettspielen |
Verantwortlich für Förderprogramme (Jugendaudit DGV, HSB etc.) | hält Kontakt zum Vorstand Öffentlichkeitsarbeit zur Werbung für die Jugendabteilung |
Der Jugendausschuss wird mit folgender Verantwortunsaufteilung und folgenden Aufgaben betraut:
Verantwortlicher Liga-System | Verantwortlicher Wölfe Tour | Verantwortlicher Veranstaltungen | Verantwortlicher Training |
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Mannschaftsspieler mit Trainer ermitteln | erstellen der Jahresausschreibung | Organisation Fereingolfwochen | Koordnination Trainingspläne mit den Pros |
Meldungen der jeweiligen Mannschaften (NDJL AK 14, 16, 18, JuMaPo, ggfs. DGL) | Einteilung / Organisation der eingeteilten Eltern zur Begleitung (pro 10 gemeldeter Kinder mind. ein erwachsener Betreuer) | Organisation dunkelgolf | Trainingsanwesenheitslisten checken und ggfs. Gruppen anpassen/ ändern |
Überwachung der Termine/ Meldungen/ Mannschaftsaufstellungen und deren Abgabe | Organisation der Turniere | Organisation Sichtungstage u.ä. | Rechnungslegung mit Sekretariat abstimmen |
Veröffentlichung der Termine (über Sekretariat via Mailverteiler/ Homepage) | Kontrolle Einhaltung der ausschreibung | ||
überwachen/ organisieren der Fahrgemeinschaften zu Auswärtswettspielen | |||
beachten, dass der GHW Kleidungskodex für Mannschftsturniere eingehalten wird | |||
benennt die jeweiligen Betreuer der Mannschaften |
Der Jugendwart wird gemäß Satzung von der Mitgleiderversammlung gewählt. Gemäß Satzung und Präambel des Organigramms des GHW kann der Vorstand zur Unterstützung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit Ausschüsse berufen. Ausschüsse sind grundsätzliche ehrenamtlich tätig. Sie sind nicht weisungsbefugt. Jeder Ausschuss muss einen Vorstandsmitglied unterstellt sein. Ausschussmitglieder werden vom Vorstand berufen bzw. abberufen. Ausschussmitglieder dürfen ausschließlich ordentliche Mitglieder des VEreins sein.